Am 8. Juli 2026 hat der österreichische Nationalrat das Paketsteuergesetz (PakStG) beschlossen. Bereits am 1. Oktober, weniger als drei Monate später, tritt es in Kraft. Betroffenen Unternehmen blieben damit nur rund zwölf Wochen für die Umsetzung. Das Gesetz sieht eine pauschale Abgabe von zwei Euro auf jedes Paket vor, das von Versandhändlern mit mehr als 100 Millionen Euro Inlandsumsatz an Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich zugestellt wird.
Mit der Paketsteuer verfolgt die Bundesregierung drei erklärte Ziele: Sie soll über eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel zur Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten beitragen, den stationären Handel in österreichischen Orts- und Stadtzentren stärken und die Umwelt schützen.
Amazon kommt den gesetzlichen Vorgaben nach und führt die Paketsteuer an die österreichischen Behörden ab. Wir verrechnen die Abgabe einmal pro Bestellung – das Gesetz erlaubt alternativ auch eine Verrechnung pro Paket – und weisen sie beim Bezahlvorgang transparent als Paketsteuer aus. Bei jeder vollständigen Rücksendung innerhalb der geltenden Rückgabefrist wird sie erstattet. Wir tun alles dafür, das Einkaufen für unsere Kundinnen und Kunden in Österreich so einfach und erschwinglich wie möglich zu gestalten.
Wir haben allerdings Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und seiner Vereinbarkeit mit den Regeln des EU-Binnenmarkts. Wir streben daher eine rechtliche Klärung des Gesetzes an – wie eine Reihe anderer Unternehmen in Österreich auch. Und zwar aus folgenden Gründen:

Entlastet die Paketsteuer Konsumentinnen und Konsumenten? Nein – sie verursacht zusätzliche Kosten

Die Paketsteuer beträgt 2,40 Euro auf die meisten Bestellungen, unabhängig davon, ob der Bestellwert fünf oder 500 Euro beträgt. Besonders betroffen sind damit jene, die möglichst wenig zusätzlich belastet werden sollten: preisbewusste Haushalte, Familien, die Dinge des täglichen Bedarfs online bestellen, sowie Menschen in ländlichen Regionen oder mit eingeschränkter Mobilität, die verstärkt auf den Onlinehandel angewiesen sind. Eine Maßnahme, die niedrigere Lebensmittelpreise finanzieren soll, verteuert damit ausgerechnet für jene Menschen den Einkauf, die sie eigentlich entlasten soll.

Stärkt die Paketsteuer österreichische Unternehmen? Nein – sie schafft neue Herausforderungen

Der österreichische E-Commerce stützt rund 250.000 Arbeitsplätze. Tausende kleine und mittlere Unternehmen in Österreich nutzen Online-Marktplätze, um Kundinnen und Kunden zu erreichen, die sie über einen einzelnen Standort nie erreichen könnten. Eine pauschale Abgabe pro Bestellung macht den Onlineverkauf von Produkten mit geringem Warenwert unrentabel – und schafft damit neue Herausforderungen für genau jene Unternehmen, die die Bundesregierung vorgibt schützen zu wollen.

Bringt die Paketsteuer Umweltvorteile? Voraussichtlich nicht – und könnte sogar das Gegenteil bewirken

Die Bundesregierung begründet die Paketsteuer unter anderem mit ökologischen Zielen. Studien zeichnen jedoch ein anderes Bild. Eine Untersuchung von Oliver Wyman und einem Spin-off der Universität St. Gallen kommt zu dem Ergebnis, dass der Onlinehandel 1,5- bis 2,9-mal weniger Emissionen verursacht als der stationäre Handel. Dabei sind auch Retouren bereits berücksichtigt. Eine Abgabe, die Onlinebestellungen verteuert, könnte Konsumentinnen und Konsumenten zu weniger effizienten Einkaufsalternativen bewegen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass die Paketsteuer die von der Bundesregierung erwarteten Umweltvorteile erzielt.
Weitere Informationen dazu findest du im Blogbeitrag von Oliver Wyman.

Was die Paketsteuer für deine Bestellungen bedeutet

Ausführliche Informationen zur Paketsteuer, einschließlich Rücksendungen und Zahlungsmethoden, findest du auf unserer eigens eingerichteten Hilfeseite.