„Wir werden die Entscheidung des Bundeskartellamts entschieden anfechten, sie beruht auf einer rein deutschen Vorschrift und steht im direkten Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts. Infolge dieser Entscheidung wäre Amazon als einziger Einzelhändler in Deutschland gezwungen, nicht wettbewerbsfähige Preise für Kunden hervorzuheben. Das ergibt für Kunden, Verkaufspartner und den Wettbewerb keinen Sinn.
Die Entscheidung beruht auf einem grundlegenden Missverständnis der Funktionsweise des wettbewerbsorientierten Einzelhandels und steht im Konflikt mit den Grundsätzen des europäischen Binnenmarkts. Zudem widerspricht sie den Wachstumsambitionen Deutschlands: Sie führt zu einem Flickenteppich uneinheitlicher Lösungen in der EU, der kleine und mittlere Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel belastet und das Ziel Deutschlands untergräbt, regulatorische Hürden abzubauen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Wir werden gegen diese beispiellose behördliche Entscheidung Beschwerde einlegen. In der Zwischenzeit werden wir unseren Store wie gewohnt weiter betreiben, damit Kunden und Verkaufspartner keinerlei Beeinträchtigungen erfahren, während wir unsere rechtlichen Schritte vorbereiten.
Das Einkaufen bei Amazon ist so konzipiert, dass Kunden darauf vertrauen können, auf der Grundlage von Preis und Liefergeschwindigkeit zuverlässig das beste Angebot zu finden – und genau deshalb kommen sie immer wieder. Wenn Amazon nun alleinig dazu verpflichtet wird, nicht wettbewerbsfähige oder sogar missbräuchliche Preise im Store zu bewerben, führt dies zu einem schlechten Einkaufserlebnis. Kunden würden zu der irreführenden Annahme verleitet, sie erhielten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.
Unser kundenorientierter Ansatz sorgt dafür, dass Menschen vertrauensvoll bei Amazon einkaufen können. Gleichzeitig unterstützen wir den Erfolg von mehr als 47.500 Verkaufspartnern in Deutschland durch klare und faire Richtlinien, die für alle Angebote in unserem Store gelten. Kleine und mittelständische Unternehmen, die über Amazon verkaufen, bieten Kunden eine große Auswahl an Produkten, ein komfortables Einkaufserlebnis und täglich gute Preise – und sie legen ihre Preise frei und unabhängig fest. Wie jeder Einzelhändler wollen auch wir keine Preise fördern, die nicht wettbewerbsfähig sind. Dies würde das Vertrauen unserer Kunden in das Einkaufserlebnis und den Erfolg unserer Verkaufspartner beeinträchtigen.
Das Bundeskartellamt hat diesen Fall gemäß § 19a Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verfolgt, einer speziellen Vorschrift, die derzeit nur für eine Handvoll Unternehmen gilt. Die heutige Entscheidung fragmentiert den europäischen Binnenmarkt weiter, obwohl mehr Harmonisierung erforderlich wäre, und stellt infrage, ob diese Vorschrift Innovation, Wettbewerb und Verbraucherinteressen tatsächlich fördert.“
Rocco Bräuniger, Country Manager Amazon.de








